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Hinweis
Gleiches Recht für alle im Straßenverkehr? Nicht unbedingt! Es gibt Nummernschilder, die an bestimmte Sonderrechte gebunden sind. Ein besonders bekanntes Beispiel ist das Diplomaten-Kennzeichen, das den Insassen des Kfz Immunität verleiht. Woran erkennt man dieses Nummernschild und welche besonderen Regelungen gelten?
Es gibt drei verschiedene Varianten des Diplomaten-Kennzeichens:
Kein Verkehrsdelikt ohne Konsequenzen – im regelmäßig aktualisierten Bußgeldkatalog steht, welche Missachtung der Verkehrsordnung wie geahndet werden. Für Fahrzeuge mit Diplomaten-Kennzeichen allerdings gelten diese Gesetze häufig nicht. Der Grund: Diplomatische Vertreter mit entsprechendem Autokennzeichen genießen eine Immunität, die ihnen auch im Straßenverkehr mehrere Sonderrechte beschert. Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch Falschparken, werden nicht geahndet. Ausgestellte Knöllchen dürfen Diplomaten ignorieren, anders als Kfz-Halter mit regulärem Zivilkennzeichen. Selbst bei Alkohol am Steuer müssen die Insassen eines Autos mit Botschaftskennzeichen keinerlei rechtliche Konsequenzen befürchten – Alkoholkontrollen dürfen sie verweigern.
Absperrungen gelten nicht für die Fahrzeuge mit Botschaftskennzeichen, ihnen muss jederzeit die Durchfahrt gestattet werden. Auch in Sachen Steuern genießen Verkehrsteilnehmer im diplomatischen Dienst durch die Schilder Privilegien! Üblicherweise fallen für ihre Fahrzeuge weder Einfuhr-, noch Umsatz- oder Kfz-Steuern an.
Die diplomatische Immunität verhindert im Normalfall, dass die Insassen von Fahrzeugen mit entsprechenden Kfz-Kennzeichen rechtlich belangt werden können. Ermittlungen sind nur dann möglich, wenn das jeweilige Heimatland beschließt, die Immunität aufzuheben. Nur schwere Verkehrsunfälle, beispielsweise mit Todesfolge, haben üblicherweise diese Konsequenz.