Artikel wurde zum Warenkorb hinzugefügt.
Hinweis
Das Wichtigste auf einen Blick:
Ein Nummernschild, das von der Zulassungsbehörde anerkannt wird, folgt bekanntermaßen einem bestimmten Aufbau. Doch auch die Größe des Kfz-Kennzeichens ist vorgeschrieben. Wer sich zum Beispiel ein verkleinertes wünscht, wird üblicherweise bei der Zulassungsbehörde enttäuscht. Doch gibt es auch Fälle, in denen die Kennzeichengröße flexibel gewählt werden darf?

Die Kfz-Kennzeichen-Größe ist in Deutschland genau festgelegt. Als Grundlage dienen DIN-Normen, die sich in der Straßenverkehrszulassungsordnung finden. Die Größen der möglichen Kennzeichen variieren dabei je nach Art des Fahrzeugs*:
Grundsätzlich können wir Ihnen alle diese Schildergrößen prägen, dass die Kennzeichengröße aber für Ihr Fahrzeug zulassig ist, muss der Fahrzeughalter mit der Zulassungsstelle klären!
*Angegeben sind jeweils die größtmöglichen noch zugelassenen Maße
Wie die Kfz-Kennzeichen-Größe ist auch die Schrift auf den Nummernschildern genormt. Pflicht ist hier die sogenannte FE-Schrift (fälschungserschwerende Schrift). Die erlaubten Schriftarten sind die Mittelschrift und die Engschrift. Standard ist die Mittelschrift. Die Engschrift darf dagegen nur zum Einsatz kommen, wenn das Schild für die Mittelschrift zu klein ist. Die verkleinerte Mittelschrift ist nur für Schilder von Motorrädern sowie zweizeiligen Kfz-Kennzeichen zulässig. Selbstverständlich ist auch die zulässige Schrifthöhe und -breite genormt:

Sie sind als Fahrzeughalter grundsätzlich dazu verpflichtet, sich an die vorgeschriebenen Größen der Kfz-Kennzeichen zu halten. Sollten die Maße Ihrer Schilder abweichen, ist es möglich, dass Sie auf der Zulassungsbehörde keine Plakette erhalten, die Zeichen also nicht nutzen dürfen. Keine Sorge: Bei der Herstellung der Kennzeichen sind produktionsbedingt kleinere Abweichungen in den Maßen möglich, die allerdings üblicherweise kein Problem darstellen. Der einzige Grund, ein Autokennzeichen nutzen zu dürfen, das nicht den vorgeschriebenen Maßen entspricht, ist ein Kfz, das nicht ausreichend Platz dafür bietet. In diesem Fall müssen Sie mit Ihrer Zulassungsbehörde in Kontakt treten. Diese wird dann prüfen, ob Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Häufig wird für diese Zulassungsangelegenheiten ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen herangezogen, der bestätigt, dass bauliche Veränderungen am Fahrzeug entweder nicht zulässig oder technisch nicht möglich sind. Wäre ein Umbau zwar möglich, würde er aber mehr als 5 Prozent des aktuellen Fahrzeugwertes ausmachen, gilt die Maßnahme im Allgemeinen als nicht zumutbar – ein Kfz-Kennzeichen von kleinerer Größe wäre dann ebenfalls möglich.