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Hinweis
Umweltzonen wurden ins Leben gerufen, um die Abgasbelästigung in (Groß-) Städten und anderen verkehrstechnisch stark belasteten Ballungsräumen sowie deren gesundheitliche Folgen, in erster Linie Belastungen durch Feinstaub und Stickstoffdioxid, einzudämmen. Im Jahr 2008 eingeführt, gibt es europaweit inzwischen mehr als 300 Umweltzonen, 55 davon in Deutschland. Um die Zonen zu befahren, sind in Deutschland die sogenannten (grünen) Umweltplaketten – auch unter dem Namen „Feinstaubplaketten“ bekannt – notwendig (Stand 01.04.2017).

Zwar gibt es eine Einteilung nach Schadstoffgruppen in rote, gelbe und grüne Plaketten, allerdings dürfen 54 von 55 Umweltzonen nur mit einer grünen Plakette befahren werden. Die Ausnahme bildet Neu-Ulm, wo auch Kraftfahrzeuge mit einer gelben Plakette bewegt werden dürfen.
Welche Emissionsschlüsselnummer Ihr Fahrzeug hat und welcher Schadstoffgruppe es demzufolge zuzuordnen ist, entnehmen Sie Ihren Fahrzeugpapieren – dort ist der Emissionsschlüssel eingetragen. Übrigens: Um die 99 Prozent der hierzulande zugelassenen PKW sind laut Emissionsschlüsselnummer der grünen Plakette zuzuordnen und dürfen somit die entsprechenden Umweltzonen befahren.
Der Bußgeldkatalog sieht für das Fahren ohne Plakette in Umweltzonen ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro vor – übrigens auch für Fahrzeuge, die in der Umweltzone nur parken. Der bei Einführung der Plakette anfallende Punkt in Flensburg ist mittlerweile gestrichen. Es gibt allerdings noch weitere Bußgelder mit Bezug zum Umweltschutz im Straßenverkehr.
Kfz-Zulassungsstellen, Bürgerdienste, der TÜV oder Dekra stellen die Feinstaubplakette aus. Außerdem können Sie die Plakette natürlich auch bequem online bestellen. Die Kosten variieren je nach Anbieter zwischen 5 und 20 Euro. Die Plakette muss deutlich sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht werden. Wichtig: Die jeweiligen Plaketten gelten nicht in anderen europäischen Ländern.
Feinstaubplaketten sind unbefristet gültig. Sollte die Schrift auf der Plakette allerdings nicht mehr lesbar sein, hat der Fahrzeughalter für Ersatz zu sorgen. Und wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug ummelden inklusive eines neuen Kennzeichens, brauchen Sie auch ein neues Exemplar, denn auf Plakette und Nummernschild muss das Kennzeichen zwingend identisch sein.
In diesen Bundesländern gibt es Umweltzonen in folgenden Städten/Ballungsräumen
(Keine Gewähr! Aktuelle Umweltzonen finden Sie beim Umwelt Bundesamt.)